Individuelle GesundheitsLeistung (IGEL)


Die gesetzliche Krankenkasse bietet Ihnen einen weitgehenden Versicherungsschutz im Krankheitsfall. Allerdings garantiert sie keine "Rundumversorgung". Zahlreiche ärztliche Leistungen, die durchaus empfohlen werden können, sind nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten und dürfen von Ihrer Krankenkasse nicht übernommen werden. Ich darf daher diese Leistungen auch nicht auf Chipkarte erbringen. So bleiben Krebserkrankungen von Harnblase und Nieren bei der gesetzlichen Krebsvorsorge unberücksichtigt. Die gesetzliche Vorsorge zur Prostatakrebserkennung darf erst ab dem 45. Lebensjahr begonnen werden und besteht nur aus der rektalen Untersuchung. In der Darmkrebsvorsorge darf heute erst ab dem 50. Lebensjahr ein Stuhltest durchgeführt werden.