Individuelle
GesundheitsLeistung
(IGEL)
Die gesetzliche Krankenkasse bietet Ihnen
einen weitgehenden Versicherungsschutz im
Krankheitsfall. Allerdings garantiert sie keine
"Rundumversorgung". Zahlreiche ärztliche
Leistungen, die durchaus empfohlen werden
können, sind nicht im Leistungskatalog der
gesetzlichen Krankenversicherung enthalten
und dürfen von Ihrer Krankenkasse nicht übernommen
werden. Ich darf daher diese Leistungen
auch nicht auf Chipkarte erbringen.
So bleiben Krebserkrankungen von Harnblase
und Nieren bei der gesetzlichen Krebsvorsorge
unberücksichtigt. Die gesetzliche Vorsorge zur
Prostatakrebserkennung darf erst ab dem 45.
Lebensjahr begonnen werden und besteht nur
aus der rektalen Untersuchung. In der Darmkrebsvorsorge
darf heute erst ab dem 50.
Lebensjahr ein Stuhltest durchgeführt werden.